Methodik: wie dieses Konzessionsregister geführt und geprüft wird
Ein Register ist nur so gut wie seine Nachprüfbarkeit. Diese Seite beschreibt, woher die Angaben kommen, wie zwischen belegten und berichteten Aussagen unterschieden wird und warum manche Felder absichtlich leer bleiben.
- 6
- Primärquellen amtlich
- 9
- Sekundärquellen zugeschrieben
- 12
- bewusst offene Felder
Die Einheit des Registers ist die Bewilligung
Die wichtigste Entscheidung ist gleichzeitig die unauffälligste: Eine Zeile im Register entspricht einer Konzession oder Bewilligung, nicht einer Marke. Das klingt technisch, verändert aber das Ergebnis vollständig. Zählt man Marken, hat Österreich beim Online-Glücksspiel genau einen Eintrag und die Liste ist wertlos. Zählt man Bewilligungen, sind es 26 Einträge über drei Rechtsgrundlagen — und daraus lässt sich etwas ablesen.
Aus derselben Entscheidung folgt, was das Register nicht enthält: keine Bewertung, keinen Bonus, keine Handlungsaufforderung. Diese Spalten würden eine Rangfolge suggerieren, die aus einer Bewilligung nicht ableitbar ist. Eine Konzession ist eine Aufsichtstatsache und keine Qualitätsaussage.
Primärquelle, Sekundärquelle, offene Fundstelle
Jede Angabe ist einer von drei Kategorien zugeordnet. Primärquelle bedeutet: aus einem amtlichen Dokument oder einer amtlichen Datenbank entnommen. Sekundärquelle bedeutet: berichtet — von einer Kanzlei, aus einer Presseaussendung oder von einem Anbieter. Solche Aussagen werden im Text zugeschrieben, nicht als Rechtslage dargestellt. Offene Fundstelle bedeutet, dass eine zitierbare Quelle noch fehlt; die betreffende Aussage bleibt dann ausdrücklich gekennzeichnet.
Der Bestand umfasst derzeit 6 Primärquellen, 9 Sekundärquellen und 1 offene Fundstelle. Diese Verteilung ist selbst eine Information: alles, was den Gesetzesentwurf betrifft, ist zwangsläufig sekundär, solange keine parlamentarische Fundstelle existiert.
Zwei Ebenen, absichtlich getrennt
Geltendes Recht und Entwurf stehen auf verschiedenen Seiten. Was heute gilt, findet sich unter Glücksspielgesetz; was geplant ist, unter GSpG-Novelle. Angaben aus dem Entwurf tragen zusätzlich eine Kennzeichnung mit dem Stand des Verfahrens.
Der Grund ist praktisch: Der Entwurf wird sich ändern. Alle veränderlichen Zahlen liegen deshalb in einer einzigen Datenquelle und werden von dort in die Texte eingesetzt, nie ausgeschrieben. Eine Gesetzesänderung betrifft damit eine Datei und eine Seite — nicht zwölf Absätze, von denen einer übersehen wird.
Warum leere Felder besser sind als geschätzte
12 Einträge tragen bewusst kein Ablaufdatum. Das Ministerium nennt für die Spielbankkonzessionen zwei Termine, ohne sie den Standorten zuzuordnen. Ein plausibles Datum ließe sich leicht einsetzen, und niemand würde es bemerken — genau deshalb steht dort nichts. In einem Register ist eine erkennbare Lücke brauchbar, ein unmarkierter Schätzwert nicht.
Dieselbe Regel gilt für Zahlen, die sich verändern: Angebotszahlen eines Anbieters schwanken, deshalb steht neben ihnen immer ein Stand. Und für rechtliche Fragen ohne einheitliche Antwort — etwa Verjährungsfristen bei Rückforderungen — steht die Feststellung, dass es keine belegbare pauschale Antwort gibt, statt einer erfundenen.
Wie eine Zahl in dieses Register kommt
Jede Angabe im Register hat denselben Weg genommen, und der ist absichtlich kurz. Zuerst die Fundstelle: eine amtliche Veröffentlichung oder Datenbank. Dann der Abgleich, ob eine zweite, unabhängige Quelle dieselbe Zahl nennt — bei den Bewilligungsständen leisten das die Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz, die ihre Steuerpflichtigen zählen und damit unbeabsichtigt das Verzeichnis bestätigen. Erst danach das Prüfdatum, das neben jeder Quelle steht.
Was auf diesem Weg nicht passiert, ist Aufrunden. Wo zwei Quellen sich widersprechen, steht die amtliche und der Widerspruch wird benannt statt aufgelöst; wo nur eine sekundäre Quelle existiert, ist das Feld als solches gekennzeichnet und die Aussage wird zugeschrieben, nicht behauptet. Derzeit liegen dem Register 6 Primär- und 9 Sekundärquellen zugrunde — dieses Verhältnis ist selbst eine Angabe über die Belastbarkeit und steht deshalb sichtbar auf dieser Seite.
Alle Zahlen liegen in Datendateien, nicht in den Sätzen. Kein Betrag, kein Prozentsatz und kein Termin ist in einen Text getippt; die Seiten setzen sie an der Stelle ein, an der sie stehen. Dasselbe gilt für die drei einbettbaren Grafiken, die bei jedem Bau aus denselben Dateien neu erzeugt werden. Eine Gesetzesänderung ist damit eine Datenpflege, und eine veraltete Zahl kann nicht an einer Stelle überleben, die beim Aktualisieren übersehen wurde.
Was diese Seite nicht ist
Sie ist keine Behörde, keine amtliche Veröffentlichung und keine Rechtsberatung. Sie ist eine private Zusammenstellung aus öffentlich zugänglichen Quellen, geführt in dritter Person und mit Fundstellen. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, bekommt sie bei der zuständigen Stelle oder bei einer Rechtsvertretung — nicht hier.
Häufige Fragen
Woher kommen die Daten im Register?
Aus den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Finanzen zu Konzessionären und Ausspielbewilligten, aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes für den Gesetzestext und aus den Erläuterungen zu den Gesetzesentwürfen. Jeder Eintrag trägt eine Quellenangabe mit Prüfdatum.
Was unterscheidet eine Primär- von einer Sekundärquelle?
Als Primärquelle gilt hier ausschließlich ein amtliches Dokument oder eine amtliche Datenbank. Alles andere — Rechtsberatungen, Presseberichte, Angaben von Anbietern — ist Sekundärquelle und wird im Text zugeschrieben statt behauptet. Derzeit stützt sich das Register auf 6 Primär- und 9 Sekundärquellen.
Warum bleiben manche Felder leer?
Weil ein geschätztes Datum in einem Register wertlos ist. 12 Einträge tragen kein Ablaufdatum: das Ministerium nennt für die Spielbankkonzessionen zwei Termine, ordnet sie aber nicht den einzelnen Standorten zu. Statt zu raten, bleibt das Feld offen und die Begründung steht unter der Tabelle.
Wie wird mit dem Gesetzesentwurf umgegangen?
Getrennt von der geltenden Rechtslage. Angaben aus dem Entwurf stehen auf einer eigenen Seite und sind zusätzlich als Entwurfsstand gekennzeichnet. Damit lässt sich auf einen Blick unterscheiden, was gilt und was geplant ist.
Was passiert, wenn sich das Gesetz ändert?
Die Zahlen des Entwurfs liegen in einer einzigen Datenquelle und werden überall daraus eingesetzt. Eine Gesetzesänderung ist damit eine Datenpflege und keine Neuschreibung der Seiten — was die Wahrscheinlichkeit senkt, dass irgendwo eine veraltete Zahl stehen bleibt.
Gibt es Bewertungen oder Empfehlungen?
Nein. Das Register enthält keine Noten, keine Bonusangaben und keine Handlungsaufforderungen. Sobald eine Spalte eine Rangfolge nahelegt, ist es kein Register mehr, sondern eine Werbeaufstellung.
Wird die Seite bezahlt oder von Anbietern beeinflusst?
Zum jetzigen Stand enthält die Seite keine Partnerlinks zu Glücksspielanbietern. Sollte sich das ändern, wird es an der betreffenden Stelle offengelegt — eine Offenlegung ohne bestehende Vergütung wäre selbst eine falsche Angabe.
Wie oft wird geprüft?
Jede Quelle trägt ein Prüfdatum, und der Rechtsstand steht im Kopf jeder Seite. Anlassbezogen wird geprüft, wenn eine Bewilligung ausläuft oder ein Verfahrensschritt im Gesetzgebungsprozess stattfindet — die auslaufenden Laufzeiten sind der Kalender dafür.
Was ist noch offen?
1 Quelle ist noch nicht auflösbar: der Begutachtungsentwurf zur Novelle hat bislang keine zitierbare parlamentarische Fundstelle, weil die Begutachtung über das Ministerium läuft. Sobald die Regierungsvorlage vorliegt, tritt sie an deren Stelle — Stand 27.07.2026 sind die betreffenden Angaben als Sekundärquelle gekennzeichnet.
Sind Sportwetten enthalten?
Nein. Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes, sondern Landessache und in den Wettengesetzen geregelt. Sie in ein Konzessionsregister nach dem GSpG aufzunehmen wäre sachlich falsch.
Vollständiger Quellenbestand
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Glücksspielgesetz (GSpG), geltende Fassung
- Bundesministerium für Finanzen (BMF) Konzessionäre und Ausspielbewilligte
- Bundesministerium für Finanzen (BMF) Glücksspielaufsicht
- Parlament Österreich 16/ME XXVIII. GP — Budgetbegleitgesetz, Vorblatt und Erläuterungen
- OTS / Parlamentskorrespondenz Koalition einig über neues Glücksspielgesetz — Entwurf geht heute in Begutachtung (29.06.2026)
- CMS Reich-Rohrwig Hainz Glücksspielreform 2026: Österreich öffnet den Online-Markt unter strengen Auflagen
- Parlament Österreich GSpG-Novelle 2026 — parliamentary document (PENDING)
- brainpower-austria.at Kleines Glücksspiel Österreich — Spielautomaten, Landesausspielungen und die Legalisierung in Salzburg
- brainpower-austria.at Glücksspielgesetz 2026 — Reform, unabhängige Behörde und neue Regulierung in Österreich
- EUR-Lex / Court of Justice of the European Union EuGH C-77/24, Urteil vom 15.01.2026
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) RIS-Justiz — OGH-Entscheidungen (u. a. 4 Ob 151/22x)
- Österreichische Lotterien GmbH win2day — Unternehmensinformation
- Österreichische Lotterien GmbH win2day — Spielerschutz und Limits
- Casinos Austria AG Casinos Austria — Standorte
- Spielsuchthilfe Spielsuchthilfe Wien — kostenlose, anonyme Beratung
- Spieler-Info Spieler-Info — Beratung und Information