Rechtsstand: 27.07.2026

Casino Österreich — alle legalen Spielbanken und ihre Standorte mit Rechtsgrundlage im Register

12 Standorte, ein Konzessionär, eine Rechtsgrundlage. Spielbanken sind Bundessache nach § 21 GSpG und damit vollständig getrennt von der Automatenfrage in den Bundesländern.

12
Spielbank-Standorte § 21 GSpG
8
Bundesländer mit Standort
13
Konzessionen geplant Entwurf
Illustration: die Gartenfassade eines Kurhaus-Pavillons mit flacher Kuppel, Rundbogenfenstern und Springbrunnen, flächig im Siebdruck.

Casino Österreich: legale Spielbanken und ihre Rechtsgrundlage

Wer nach einem Casino Österreich sucht und einen physischen Standort meint, sucht nach einer Spielbank nach § 21 GSpG. Das ist der Teil des österreichischen Glücksspielrechts mit der geringsten Grauzone: legale Spielbanken gibt es ausschließlich als konzessionierte Standorte, und derzeit hält ein einziger Konzessionär sie alle — die Casinos Austria AG (FN 99639d) Bundesministerium für Finanzen (BMF).

Ein Casino Österreich weit zu betreiben setzt also keine allgemeine Erlaubnis voraus, sondern eine standortbezogene Konzession. Deshalb ist die Zahl der Standorte begrenzt und nicht Ergebnis von Nachfrage: sie ist gesetzlich gedeckelt. Der Entwurf zur Novelle nennt künftig 13 Konzessionen, die paketweise vergeben werden können.

Standorte

Alle Standorte nach Bundesland

Die Casinos Austria Standorte verteilen sich auf 8 der neun Bundesländer. Zwei Länder haben keinen Standort. Bemerkenswert ist die Verteilung in Tirol und Vorarlberg: dort sind Automatensalons untersagt, und dennoch stehen dort insgesamt fünf legale Spielbanken Österreichs — weil die beiden Regelungsbereiche auf verschiedenen Ebenen liegen.

Wer die Casinos Austria Standorte mit der Landkarte vergleicht, erkennt das Muster: die Häufung liegt in Tourismusregionen und Landeshauptstädten. Genau diese Kriterien nennt der Entwurf künftig ausdrücklich für die Paketbildung, womit die bestehende Verteilung nachträglich zum Maßstab wird. Eine Spielbank Österreichs steht damit selten dort, wo die meisten Menschen wohnen, sondern dort, wo die meisten Gäste sind.

  • Tirol Innsbruck · Kitzbühel · Seefeld 3
  • Salzburg Salzburg · Zell am See 2
  • Vorarlberg Bregenz · Kleinwalsertal 2
  • Kärnten Velden 1
  • Niederösterreich Baden 1
  • Oberösterreich Linz 1
  • Steiermark Graz 1
  • Wien Wien 1

Warum die Laufzeitspalte offen bleibt

Bei den Spielbank-Konzessionen nennt das Ministerium zwei Ablaufdaten, 31.12.2027 und 31.12.2030, ordnet sie aber nicht den einzelnen Standorten zu Bundesministerium für Finanzen (BMF). Aus der Quelle lässt sich daher nicht ableiten, welcher Standort unter welches Datum fällt. In diesem Register bleibt das Feld deshalb leer, statt eines der beiden Daten einzusetzen und damit für 12 Standorte eine Genauigkeit zu behaupten, die die Quelle nicht hergibt. Ein geschätztes Ablaufdatum wäre in einem Verzeichnis, das zitiert werden soll, wertlos.

Was in einer Spielbank zulässig ist

Die Konzession nach § 21 GSpG ist standortbezogen und deckt den Spielbetrieb an der bewilligten Betriebsstätte ab — klassische Tischspiele wie Roulette, Black Jack und Poker ebenso wie Automaten innerhalb dieser Betriebsstätte. Das ist der Punkt, an dem der Unterschied zum Automatensalon praktisch wird: Automaten in einer Spielbank beruhen auf der Bundeskonzession und nicht auf einer Landesbewilligung, weshalb sie auch in Ländern stehen, die Automatensalons untersagen.

Für den Zutritt gelten strengere Regeln als für jedes andere Angebot im Register: Mindestalter 18 Jahre, Registrierung und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Aus dieser Registrierungspflicht folgt, dass die Spielbanken Spielerschutzmaßnahmen an eine identifizierte Person binden können — allerdings jeweils nur im eigenen Haus, weil nach geltendem Recht kein betreiberübergreifendes Register besteht Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Die Standorte im Register

Dieselben Standorte als filterbare Tabelle mit Rechtsgrundlage. Die Laufzeitspalte bleibt hier bewusst offen — die Begründung steht als Anmerkung unter der Tabelle.

12 Einträge

Spielbank-Standorte nach § 21 GSpG.
Konzessionsinhaber Rechtsgrundlage Bundesland Standort Gültig bis
Casinos Austria AG § 21 GSpG Niederösterreich Baden siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Vorarlberg Bregenz siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Steiermark Graz siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Tirol Innsbruck siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Tirol Kitzbühel siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Vorarlberg Kleinwalsertal siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Oberösterreich Linz siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Salzburg Salzburg siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Tirol Seefeld siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Kärnten Velden siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Wien Wien siehe Anmerkung
Casinos Austria AG § 21 GSpG Salzburg Zell am See siehe Anmerkung

Anmerkung Für die Spielbankkonzessionen nennt das Bundesministerium für Finanzen den 31.12.2027 bzw. den 31.12.2030. Welcher der beiden Termine für welchen Standort gilt, lässt sich aus der Veröffentlichung nicht eindeutig ableiten. Diese Felder bleiben daher offen, bis die Zuordnung je Standort belegt ist — ein Datum zu schätzen wäre in einem Register wertlos.

Spielbank oder Automatensalon: der Unterschied, der laufend verwechselt wird

Eine Spielbank ist Bundessache, ein Automatensalon Landessache. Aus einem Automatenverbot folgt daher nichts über die Spielbanken im selben Land. Wien hat das kleine Glücksspiel 2015 beendet und hat weiterhin eine Spielbank; Tirol untersagt Automatensalons und hat drei Standorte; Vorarlberg untersagt sie und hat zwei.

Umgekehrt gilt genauso: Dass in Oberösterreich Automatensalons zulässig sind, sagt nichts über die Zahl der Spielbanken dort. Ein Casino Österreich weit einzuordnen verlangt deshalb immer die Angabe, welche Rechtsgrundlage gemeint ist. Wer beide Ebenen zusammenzählt, kommt zu Aussagen über „legales Glücksspiel im Bundesland“, die sich rechtlich nicht halten lassen. Die Automatenseite steht unter Bundesländer, die Online-Ebene unter Konzessionen.

Häufige Fragen

Wie viele Spielbanken gibt es in Österreich?

12 Standorte, sämtlich betrieben von der Casinos Austria AG auf Grundlage der Konzession nach § 21 GSpG: Baden, Bregenz, Graz, Innsbruck, Kitzbühel, Kleinwalsertal, Linz, Salzburg, Seefeld, Velden, Wien, Zell am See.

Wer darf in Österreich eine Spielbank betreiben?

Nur ein Konzessionär nach § 21 GSpG. Derzeit ist das die Casinos Austria AG (FN 99639d). Die Konzession ist standortbezogen, nicht flächendeckend.

Ändert die Novelle etwas an den Standorten?

Der Entwurf sieht 13 Spielbankkonzessionen vor, die in Paketen vergeben werden können — zugeschnitten nach geografischer Abdeckung, touristischem Potenzial und sozio-demografischen Faktoren. Das eröffnet erstmals die Möglichkeit, dass nicht ein einziger Betreiber alle Standorte hält.

Warum steht bei den Spielbanken kein Ablaufdatum im Register?

Weil sich die Zuordnung aus der Quelle nicht eindeutig ergibt. Das Bundesministerium für Finanzen nennt den 31.12.2027 bzw. den 31.12.2030, weist die beiden Termine aber nicht den einzelnen Standorten zu. Ein geschätztes Datum wäre in einem Register wertlos.

In welchen Bundesländern gibt es die meisten Standorte?

Tirol (3), Salzburg (2), Vorarlberg (2). Insgesamt verteilen sich die 12 Standorte auf 8 Bundesländer.

Gibt es Bundesländer ohne Spielbank?

Ja. Burgenland haben keinen Standort.

Ist ein Casino Österreich weit dasselbe wie ein Automatensalon?

Nein, und die Verwechslung ist der häufigste Fehler zu diesem Thema. Eine Spielbank läuft unter einer Bundeskonzession nach § 21 GSpG. Ein Automatensalon braucht eine Landesbewilligung nach § 5 GSpG. Wien untersagt Automatensalons und hat dennoch eine Spielbank.

Welche Abgabe gilt für Spielbanken?

Spielbanken unterliegen der Spielbankabgabe. Die Anhebung von 10 auf 11 Prozent nach § 57 Abs. 4 GSpG betrifft dagegen Landesausspielungen und Video-Lotterie-Terminals, nicht die Spielbanken selbst.

Was ist Casinos Austria?

Die Casinos Austria AG ist der Konzessionär für Spielbanken. Sie ist über die Unternehmensgruppe mit den Österreichischen Lotterien verbunden, die die Konzession für elektronische Lotterien hält — die beiden Konzessionen sind rechtlich jedoch getrennt.

Gilt für eine Spielbank ein Mindestalter?

18 Jahre. Für den Zutritt sind zusätzlich eine Registrierung und ein Lichtbildausweis erforderlich; die Spielbanken führen eigene Spielerschutzmaßnahmen samt Besuchsbeschränkungen.

Sind Video-Lotterie-Terminals dasselbe wie Automaten in der Spielbank?

Nein. Ausspielungen mit Video-Lotterie-Terminals laufen unter der Lotterienkonzession und sollen nach dem Entwurf mit 30.09.2027 auslaufen. Automaten innerhalb einer Spielbank gehören zur Spielbankkonzession.

Wo finde ich alle Konzessionen auf einer Seite?

Im vollständigen Konzessionsregister, das die Spielbanken zusammen mit der Online-Konzession und den Automatenbewilligungen führt.

Quellen

  1. Bundesministerium für Finanzen (BMF) Konzessionäre und Ausspielbewilligte geprüft am 27.07.2026 · Primärquelle
  2. Casinos Austria AG Casinos Austria — Standorte geprüft am 27.07.2026 · Sekundärquelle
  3. Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Glücksspielgesetz (GSpG), geltende Fassung geprüft am 27.07.2026 · Primärquelle
  4. CMS Reich-Rohrwig Hainz Glücksspielreform 2026: Österreich öffnet den Online-Markt unter strengen Auflagen geprüft am 27.07.2026 · Sekundärquelle